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   OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99   

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https://dejure.org/2000,16159
OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99 (https://dejure.org/2000,16159)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.11.2000 - 9 U 219/99 (https://dejure.org/2000,16159)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. November 2000 - 9 U 219/99 (https://dejure.org/2000,16159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433 Abs. 1 § 631 § 635 § 638 § 651
    Rechtsnatur eines Vertrages über die Lieferung von Flaschenetiketten; Begriff des entfernten Mangelfolgeschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Ulm - O 233/97
  • OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93

    Begriff der Eigentumsverletzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Die streitgegenständlichen Vorgänge unterscheiden sich von den Sachverhalten, die den von der Klägerin angesprochenen Entscheidungen des BGH vom 7.12.1993 und vom 6.12.1994 zugrunde lagen (BGH NJW 94, 517; NJW-RR 95, 342 - Gewindeschneidemittel).
  • BGH, 06.12.1994 - VI ZR 229/93

    Eigentumsverletzung durch Verwendung eines fehlerhaften Produkts;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Die streitgegenständlichen Vorgänge unterscheiden sich von den Sachverhalten, die den von der Klägerin angesprochenen Entscheidungen des BGH vom 7.12.1993 und vom 6.12.1994 zugrunde lagen (BGH NJW 94, 517; NJW-RR 95, 342 - Gewindeschneidemittel).
  • BGH, 31.03.1998 - VI ZR 109/97

    Eigentumsverletzung durch Anfertigung einer neuen Sache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Deckt sich dagegen der geltend gemachte Schaden mit dem Unwert, welcher der Sache wegen ihrer Mangelhaftigkeit von Anfang an schon bei ihrem Erwerb anhaftet, so ist er allein auf enttäuschte Vertragserwartungen zurückzuführen (BGHZ 117, 183 = MDR 92, 559; MDR 98, 842).
  • BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 276/90

    Eigentumsverletzung durch Herstellung einer mangelhaften Sache bei Verbindung mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Deckt sich dagegen der geltend gemachte Schaden mit dem Unwert, welcher der Sache wegen ihrer Mangelhaftigkeit von Anfang an schon bei ihrem Erwerb anhaftet, so ist er allein auf enttäuschte Vertragserwartungen zurückzuführen (BGHZ 117, 183 = MDR 92, 559; MDR 98, 842).
  • BGH, 26.03.1996 - X ZR 100/94

    Kran zum Anheben einer Yacht und Bergung als Mangelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Mangelfolgeschäden sind aber dann in den Anwendungsbereich von § 638 BGB einzubeziehen, wenn sie eng und unmittelbar mit Sachmängeln zusammenhängen (BGHZ 98, 45; BGHZ 115, 32, NJW-RR 96, 1203, 1206).
  • BGH, 13.05.1986 - X ZR 35/85

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mangelfolgeschäden; Motorschaden aufgrund

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Mangelfolgeschäden sind aber dann in den Anwendungsbereich von § 638 BGB einzubeziehen, wenn sie eng und unmittelbar mit Sachmängeln zusammenhängen (BGHZ 98, 45; BGHZ 115, 32, NJW-RR 96, 1203, 1206).
  • BGH, 25.06.1991 - X ZR 4/90

    Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Installierung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Mangelfolgeschäden sind aber dann in den Anwendungsbereich von § 638 BGB einzubeziehen, wenn sie eng und unmittelbar mit Sachmängeln zusammenhängen (BGHZ 98, 45; BGHZ 115, 32, NJW-RR 96, 1203, 1206).
  • BGH, 08.12.1992 - X ZR 85/91

    Notlandeschaden als Mangelfolgeschaden nach fehlerhaftem Einbau einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    In der Rechtsprechung wird insoweit häufig auf einen unmittelbaren lokalen und einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Sachmangel und Schaden abgehoben (BGH NJW 93, 923), wobei allerdings klare Abgrenzungskriterien fehlen und eine abschließende Bildung von Fallgruppen nicht festgestellt werden kann mit der Folge, dass eine an Leistungsobjekt und Schadensersatz orientierte Güter- und Interessenabwägung erforderlich ist, die das Verjährungsrisiko für Mangelfolgeschäden zwischen Unternehmer und Besteller angemessen verteilt.
  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 295/82

    selbstfahrende Arbeitsmaschine - § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Zutreffend hat das Landgericht eine Hemmung analog § 639 Abs. 2 BGB für den hier gegebenen Fall abgelehnt, in dem ein Nachbesserungsrecht weder vertraglich vereinbart noch überhaupt möglich war (BGH NJW 84, 1525; OLG Frankfurt DB 82, 2397; Palandt-Thomas § 639 RN 6; Palandt-Putzo § 477, RN 17).
  • BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 180/69

    Folgen der Gewährleistung für Sachmängel durch Vereinbarung, die anders als im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Auch für solche Fälle kommt der § 477 BGB zu Grunde liegende Gedanke zum Tragen, dass Ermittlung und Feststellung angeblicher Sachmängel nach einem längeren Zeitablauf kaum mehr durchführbar sind (BGH NJW 71, 654).
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